
AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Tauchschule Easydivers, 2514 Oeynhausen, Ahorngasse 14
Stand 1. Jänner 2020
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Durchführung von
Tauchkursen. Der Teilnehmer erkennt die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Easydivers mit Vertragsschluss an. Es
gelten die zu diesem Zeitpunkt auf der Website
www.easydivers.at angezeigten AGBs.
Die AGB von Easydivers gelten ausschließlich. Entgegenstehende
abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht
anerkannt, es sei denn, Easydivers hat diesen im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Mit der Bestätigung der Anmeldung, die schriftlich oder mündlich
erfolgen kann, erklärt Easydivers den Vertragsabschluss für
rechtsverbindlich. Mündliche Zusagen hinsichtlich bestimmter
Leistungen begründen erst nach schriftlicher Bestätigung einen
Rechtsanspruch des Teilnehmers.
Kurspreis und Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus der
jeweiligen Leistungsbeschreibung und der darauf
bezugnehmenden Teilnahmebestätigung. Bei Unklarheiten gilt die
Teilnahmebestätigung als verbindlich. Die Berechtigung zur
Teilnahme an Tauchkursen und Freiwassertauchgängen ist
abhängig von der Entrichtung der bekannt gegebenen bzw. damit
verbundenen Kosten.
3. Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten erfolgt unter
strikter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes i.S. des
Datenschutzgesetzes; insbesondere erfolgt keine Datenweitergabe
an Dritte; PADI ist hievon ausdrücklich ausgenommen.
4. Persönliche Anforderungen
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Tauchen eine Risikosportart
darstellt und ein Mindestmaß an körperlicher Fitness erfordert. Die
Beurteilung, ob die für die Teilnahme an Schwimmbad- und
Freiwassertauchgängen erforderlichen körperlichen
Voraussetzungen bzw. Eignung vorliegen, obliegt dem Teilnehmer
bzw. bei Minderjährigen dem Erziehungsberechtigten. Der
Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte erklärt, dass keine
ärztlichen Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports
bestehen. Easydivers behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen die
(weitere) Teilnahme an Tauchgängen von der Vorlage einer
ärztlichen Bestätigung, dass dies aus medizinischer Sicht gefahrlos
möglich ist, abhängig zu machen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen von Easydivers
und seiner Mitarbeiter während der Schwimmbadlektionen/der
Freiwassertauchgänge im Rahmen eines Kurses Folge zu leisten.
Mangelnde Bereitschaft zur erforderlichen Kooperation
berechtigen Easydivers zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Minderjährige
Das Mindestalter für die Teilnahme an Schwimmbadlektionen und
Freiwassertauchgängen beträgt 10 Jahre. Teilnahmevoraussetzung
ist jedenfalls die schriftliche Zustimmung des
Erziehungsberechtigten. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten von
Minderjährigen ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten
im Schwimmbad/am Tauchplatz erforderlich.
6. Ausrüstung
Die Tauchausrüstung wird bei OWD-, AOWD-, RESCUE- und
Spezialkursen von Easydivers zur Verfügung gestellt und ist in den
Kurskosten enthalten. Davon ausgenommen sind Badebekleidung
und Füßlinge; diese sind von den Kursteilnehmern selbst
mitzubringen. Easydivers garantiert die Kontrolle und Wartung der
zur Verfügung gestellten Tauchausrüstung; unabhängig davon ist
der Teilnehmer jedoch verpflichtet, sich vor jedem Tauchgang von
der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen.
Easydivers haftet nicht für unsachgemäßen Gebrauch und dadurch
auftretende Funktionsstörungen bei einzelnen Sportutensilien.
Easydivers übernimmt keine Haftung bei Diebstählen,
Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder
persönlichem Eigentum der Teilnehmer. Der Teilnehmer haftet
während des Kurses für die zur Verfügung gestellten Gegenstände;
insbesondere für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung.
7. Tauchgänge und Tauchsafaris
Sofern dies durch Umstände wie Wetter, Krankheit oder andere
unvorhergesehene Ereignisse erforderlich sein sollte, obliegt die
Entscheidung über die Änderung der Anzahl der Tauchgänge
Easydivers und seiner Mitarbeiter. Sollte aus einem dieser Gründe
die angegebene Zahl der Tauchgänge nicht erreicht werden, hat
der Teilnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung, doch wird
nach Tunlichkeit und Möglichkeit ein Ersatztauchgang veranstaltet,
dies jedoch ohne jegliche Verpflichtung seitens Easydivers.
8. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche von Teilnehmern an
Schwimmbadlektionen und Freiwassertauchgängen bestehen nur
dann, soweit Mängelanzeigen gegenüber Easydivers bzw. den im
konkreten Fall zuständigen Tauchlehrern unverzüglich erfolgt sind
und diese(r) nicht die Möglichkeit nutzte, je nach den Umständen
in zumutbarer Zeit Abhilfe zu schaffen oder eine Ersatzleistung
anzubieten.
Sofern der Kursteilnehmer Mängel nicht unverzüglich rügt, entfällt
sein Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt. Spätere
Ansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn der
Kursteilnehmer ohne sein Verschulden an der Anzeige des Mangels
verhindert war.
9. Haftungsregelungen
Die Durchführung von Schwimmbadeinheiten und
Freiwassertauchgängen erfolgt im Rahmen von Kursen durch die
von Easydivers entsandten Tauchlehrer. Diese sind für ihre
Tätigkeit anlässlich der Berufsausübung verantwortlich.
Die Teilnahme an allen Schwimmbadlektionen und
Freiwassertauchgängen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Easydivers sowie deren Mitarbeiter haften nur für Verschulden im
Sinne von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausdrücklich
ausgeschlossen ist die Haftung für Unglücksfälle etc., die sich im
Rahmen von Trainingskursen und Freiwassertauchgängen durch
risikoträchtiges Verhalten der Teilnehmer ereignen. Ebenso
ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch die
missbräuchliche Verwendung der zur Verfügung gestellten
Ausrüstung entstehen. Easydivers kann nicht haftbar gemacht
werden für körperliche Verletzungen aller Art, Verlust von
Eigentum oder Tod, welche gegebenenfalls während der Ausübung
von Tauchaktivitäten auftreten. Dies gilt für sämtliche Risken, die
mit dem Tauchen mit Pressluft verbunden sind, so auch für
Handlungen durch Dritte.
Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich bei seiner Anmeldung
anerkannt. Bei Kooperationsprogrammen, die in Zusammenarbeit
mit anderen Veranstaltern durchgeführt werden, geht die Haftung
bei Eintritt in dessen Sphäre auf diesen über.
10. Abtretbarkeit von Ansprüchen:
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag an Dritte ist an die
Zustimmung von Easydivers gebunden.
11. Verschiedenes:
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung
ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Wien.
Es gilt das Recht der Republik Österreich.